Leistungen

Krankenfahrten aller Art

Ganz gleich ob Sie einmalig zu einem Facharztbesuch im Ort oder über viele Jahre hinweg zur Dialyse gefahren werden möchten: Wir übernehmen Ihre Krankenfahrt.

Auch Patienten, die auf eine onkologische Chemo- oder Strahlentherapie angewiesen sind, haben in der Regel die Möglichkeit, hierfür ein Taxi oder einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Gerne sind wir an dieser Stelle ihr zuverlässiger Partner. Dies gilt ebenso für Patienten, die aufgrund eines Betriebsunfalls eine langwierige Physiotherapie benötigen. Auch Pflegebedürftige oder Menschen mit bestimmten Behinderungen dürfen diese Krankenfahrten im Taxi oder Mietwagen beanspruchen.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Krankenfahrt“?

Die Krankenfahrt ist eine Beförderungsleistung eines Patienten zu dessen medizinisch notwendiger (ärztlichen oder therapeutischen) Behandlung bzw. die entsprechende Rückfahrt. Im Folgenden erfahren Sie mehr über Ihren Leistungsanspruch und die entsprechenden Voraussetzungen.

Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage zu ihrem individuellen Beförderungswunsch.

    Fahrten zu Chemo- oder Strahlentherapie

    Patienten, die auf eine onkologische Chemo- oder Strahlentherapie angewiesen sind, haben in der Regel die Möglichkeit, hierzu ein Taxi oder einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Gerne sind wir in diesem Fall für Sie da und übernehmen nach Absprache die notwendigen Fahrten. Sollten Sie bereits im Vorfeld Unterstützung im Genehmigungsablauf mit Ihrer Krankenkasse wünschen, unterstützen wir Sie hierbei gerne.

    Fahrten zur Dialyse

    Patienten, die aufgrund eines Nierenleidens auf eine regelmäßige Dialysebehandlung angewiesen sind, haben in der Regel einen Anspruch darauf, die Fahrtwege mit einem Taxi oder Mietwagen zurückzulegen. Selbstverständlich ist dies dank unserer eigens umgerüsteten Fahrzeuge auch für Rollstuhlfahrer möglich.

    Fahrten zu Physiotherapie-Maßnahmen

    Auch Arbeitnehmer, die aufgrund eines Betriebsunfalls eine langwierige Physiotherapie benötigen, können auf unsere Dienstleistungen bauen. Es besteht oftmals der Anspruch, die anfallenden Fahrtkosten über die zuständige Berufsgenossenschaft abzurechnen. Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt zu uns auf, damit wir den genauen Bedarf der Transportleistungen abstimmen können.

    Fahrten für pflegebedürftige Menschen

    Auch Pflegebedürftige oder Menschen mit bestimmten Behinderungen dürfen Krankenfahrten im Taxi oder Mietwagen beanspruchen. Hierzu zählen allen voran Personen mit dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigungen.

    Allgemeine Personenbeförderung

    Mit unserer über 70-jährigen Historie als Taxiunternehmen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch für Fahrten abseits eines medizinischen Zwecks zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns also gerne, wenn Sie beispielsweise zum Bahnhof, Flughafen oder zu einer privaten Veranstaltung fahren möchten!