FAQ – Ablauf einer Krankenfahrt

Wie ist der Ablauf einer Krankenfahrt?

Viele unserer Kunden hatten bisher keine Berührung mit dem Thema Krankenfahrten und haben daher viele Fragen. Ein zentrales Thema, das uns dabei immer wieder begegnet, ist der Ablauf einer Krankenfahrt. Im Folgenden wollen Ihnen daher kurz erläutern, wie es sich mit einer solchen Fahrt verhält und welche Schritte es zu beachten gilt?

  1. Zur Inanspruchnahme einer Krankenfahrt benötigen Sie von Ihrem Arzt eine sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung (weitere Infos dazu finden Sie hier).
  2. Hat Ihr Arzt Ihnen diese Verordnung ausgestellt, treten Sie, gerne telefonisch, mit uns in Kontakt.
  3. Während des ersten Kontakts werden wir zusammen erörtern, ob die Voraussetzungen zur Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse  bereits erfüllt sind (weitere Infos dazu finden Sie hier), oder Sie eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse benötigen. Eine Vielzahl von Krankenfahrten müssen heute nicht mehr bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden – hier gilt die sogenannte „Genehmigungsfiktion“.
  4. Nach der Klärung aller Fragen freuen sich unsere Mitarbeiter über Ihren Auftrag.
  5. Unser Mitarbeiter wird Sie pünktlich zu Ihrem Termin, mit einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Fahrzeug, abholen.
  6. Am Tag der Beförderung übergeben Sie unserem Mitarbeiter bitte Ihre Verordnung und gegebenenfalls die Genehmigung Ihrer Krankenkasse.
  7. Im Falle unserer direkten Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse, ist gegebenenfalls eine gesetzliche Zuzahlung von Ihnen zu leisten.
  8. Für den Fall, dass die entsprechenden Unterlagen korrekt und vollständig sind, ist es uns möglich Ihre Krankenfahrt unmittelbar mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.

Sie haben weitere Fragen?

Die richtige Antwort auf Ihr Anliegen war noch nicht dabei? Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen auch in einem persönlichen Beratungsgespräch. Rufen Sie uns dazu gerne unter der Rufnummer 02832 – 2121 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir kommen dann zeitnah wieder auf Sie zu.